Zeugen- & Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche als Verletzte von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten und deren Bezugspersonen, sowie auch an besonders belastete Zeuginnen und Zeugen nach schweren Gewalt- und Sexualstraftaten oder Personen, die unter besonders schweren Tatfolgen leiden. Zudem können Menschen mit Behinderung, psychischer Beeinträchtigung oder Migrationshintergrund begleitet werden.

Psychosoziale Prozessbegleitung bietet alters- und entwicklungsgerechte Informationen, z.B. über Abläufe im Strafgerichtsverfahren, sowie die Auseinandersetzung mit individuellen Belastungsfaktoren und Ängsten. Die ausgebildeten Prozessbegleiterinnen vermitteln z.B. durch eine Besichtigung des Gerichtssaals im Vorfeld ein höheres Sicherheitsempfinden und begleiten die Menschen zu Vernehmungen und Verhandlungen. 

Die Kosten der Psychosozialen Prozessbegleitung trägt bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag die Staatskasse. 

Zeugenbegleitung

Begleitung und Unterstützung von (Opfer-) Zeugen bei Gerichtsverhandlungen:

Zwar sind die prozessualen Rechte der Opferzeugen in den letzten Jahren erheblich ausgebaut worden, aber allein das Auftreten vor Gericht überhaupt ist für viele, insbesondere für Zeuginnen, sehr belastend.

Eine Zeugin oder ein Zeuge, die/der unter Stress steht, leidet im Vermögen, sich zu erinnern und im Vermögen, das Erinnerte wieder zu geben. Das gilt umso mehr, da die meisten das Reden auch in entspannter Umgebung nicht gewohnt sind.

Um diesen Stress zu nehmen, ist die Zeugenbegleitung ins Leben gerufen worden. Die ehrenamtlichen Zeugenbegleiter informieren über den Ablauf eines Gerichtsverfahrens und können die Zeugen in der Verhandlung begleiten. Besonders hierbei ist, dass sich der Zeugenbegleiter zwischen die Angeklagten und die Zeugen setzen darf, um so die unmittelbare Bedrohlichkeit zu nehmen. Wenn damit der Stress vermieden wird, gewinnt die Qualität der Aussage und somit die ganze Justiz.


Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten oder Sie weitere Fragen haben. Wir beraten Sie gerne. 

Weitere Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten für Geschädigte finden Sie auch in der Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS):